Ihr Steuerberater aus Freudenberg
Unsere Mandanten erwarten zu Recht, dass wir Ihnen möglichst zügig aber auch umfassend Lösungen präsentieren, die den ständig steigenden Anforderungen unserer mittelständischen Mandantschaft gerecht werden. Dies sind neben den permanenten zusätzlichen Anforderungen des Gesetzgebers auch die Herausforderungen die eine stärkere Internationalisierung und die fortschreitende Digitalisierung des Wirtschaftslebens.
Wir sind daher davon überzeugt, dass wir diesen vielfältigen Aufgaben nur durch ein starkes Netzwerk gerecht werden können. Eine derartige Zusammenarbeit macht es uns durch die verschiedenen Erfahrungen und Spezialkenntnisse der Partner möglich, insgesamt eine erhöhte Fachkompetenz abzubilden und in den zahlreichen Fachbereichen noch breiter aufgestellt zu sein.
Aktuelles
BGH bestätigt Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb
Der BGH hat die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Erstmals hat der Kartellsenat damit in erster und letzter Instanz über eine Beschwerde gegen eine Feststellung nach § 19a Abs. 1 GWB entschieden (Az. KVB 56/22).
Die kommende Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert die deutsche Wirtschaft heraus
Seit dem 22. März 2024 liegt der Gesetzentwurf des BMJ zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) in deutsches Recht vor. Die WPK plädiert für den schrittweisen Aufbau eines Marktes für die Bestätigung von Nachhaltigkeitsinformationen.
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden
Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Das BSG hat der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Recht gegeben und die gegenteiligen Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben (Az. B 12 BA 3/22 R).